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   BGH, 04.03.2004 - IX ZR 185/02   

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https://dejure.org/2004,6371
BGH, 04.03.2004 - IX ZR 185/02 (https://dejure.org/2004,6371)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2004 - IX ZR 185/02 (https://dejure.org/2004,6371)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2004 - IX ZR 185/02 (https://dejure.org/2004,6371)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Maßgeblichkeit des Heimatrechts derjenigen Bank, die die vertragstypische Leistung zu erbringen hatte ; Auswirkungen einer Vertragsveränderung auf das anzuwendende Recht; Erfordernis einer ausdrücklichen ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG § 24
    Zur Frage der Einbeziehung der AGB einer deutschen Bank in das Vertragsverhältnis mit einer ausländischen Bank

Papierfundstellen

  • WM 2004, 1177
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.1989 - XI ZR 178/88

    Erwerb des Eigentums an einem in der Schweiz übertragenen Orderscheck;

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - IX ZR 185/02
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist grundsätzlich maßgebend das Heimatrecht derjenigen Bank, die die vertragstypische Leistung zu erbringen hatte (BGHZ 108, 353, 362; BGH, Urt. v. 9. März 1987 - II ZR 236/86, NJW 1987, 1825, 1826).

    Dies gilt auch im internationalen Verkehr für ausländische Banken, die häufig geschäftliche Kontakte mit deutschen Banken unterhalten; sie erklären damit stillschweigend ihr Einverständnis, daß die verkehrsüblichen AGB der Banken in die Geschäftsbeziehungen einbezogen sind (BGHZ 108, 353, 362; BGH, Urt. v. 18. Juni 1971 - I ZR 83/70, NJW 1971, 2126, 2127; v. 9. März 1987, aaO).

  • BGH, 18.06.1971 - I ZR 83/70

    Behandlung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Verträgen - Anspruch wegen

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - IX ZR 185/02
    Dies gilt auch im internationalen Verkehr für ausländische Banken, die häufig geschäftliche Kontakte mit deutschen Banken unterhalten; sie erklären damit stillschweigend ihr Einverständnis, daß die verkehrsüblichen AGB der Banken in die Geschäftsbeziehungen einbezogen sind (BGHZ 108, 353, 362; BGH, Urt. v. 18. Juni 1971 - I ZR 83/70, NJW 1971, 2126, 2127; v. 9. März 1987, aaO).

    Ob das Heimatrecht der ausländischen Bank für die Frage der Einbeziehung von AGB eine entsprechende Rechtsregel kennt, ist unerheblich (BGH, Urt. v. 18. Juni 1971, aaO).

  • BGH, 09.03.1987 - II ZR 238/86

    Geltung deutschen Rechts für einen Überweisungsauftrag einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - IX ZR 185/02
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist grundsätzlich maßgebend das Heimatrecht derjenigen Bank, die die vertragstypische Leistung zu erbringen hatte (BGHZ 108, 353, 362; BGH, Urt. v. 9. März 1987 - II ZR 236/86, NJW 1987, 1825, 1826).
  • KG, 03.07.2006 - 23 U 152/04

    Bankrechtliches Aufrechnungsverbot: Einbeziehung von AGB einer Bank bei Eröffnung

    Denn im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit Banken bedarf es keiner ausdrücklichen Einbeziehungserklärung als Voraussetzung für die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; in Deutschland ist allgemein bekannt, dass Banken gemäß ihren AGB tätig werden (vgl. BGH, WM 2004, 1177; WM 1973, 636; NJW 1971, 2127; OLG München, Urt. v. 22.03.2002 - 21 U 3049/01).
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